← Zurück zur StartseiteAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließliche vertragliche Grundlage für alle Dienst- und Beratungsleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen"), die von Alexander Panknin, Ahornkamp 11, 22335 Hamburg, angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers (im Folgenden „AG") finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch Alexander Panknin nicht widersprochen wird.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Für alle Angebote von Alexander Panknin gelten stets diese AGB — es sei denn, die Geltung dieser AGB ist im Angebot explizit ausgeschlossen. Individuelle Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag haben stets Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
- Die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zwischen dem AG und Alexander Panknin werden in einem schriftlichen Vertrag über die Dienstleistung vereinbart. Dieser Vertrag beinhaltet die Leistungsbeschreibung, die Zeitdauer und den Zeitraum der Leistungserbringung, die geschuldete Vergütung, etwaig anfallende Fremd- und Nebenkosten sowie die Mitwirkungsverpflichtungen des AG.
- Der Dienstleistungsvertrag kommt durch ein schriftliches Angebot über die Erbringung der Dienstleistungen an den AG und eine schriftliche Annahme dieses Angebots (d. h. per E-Mail, Fax oder Brief) zustande. Sofern die Angebotsannahme innerhalb der Bindungsfrist des Angebots erfolgt, kommt der Dienstleistungsvertrag direkt zustande. Andernfalls bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Alexander Panknin.
- Alexander Panknin verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen individuellen Dienstleistungsvertrages dem AG entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik für das im Dienstleistungsvertrag vorgegebene Projektthema eine zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten. Alexander Panknin kann den AG auf Bedenken und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen, die sich bei der Durchführung des Projekts im Hinblick auf das Ziel einer optimalen und zweckmäßigen Zielerreichung ergeben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Alexander Panknin im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere wird der Auftraggeber für die rechtzeitige Bereitstellung der für die Projektdurchführung notwendigen Ausrüstung, Unterlagen und Informationen sorgen.
- Alexander Panknin ist hinsichtlich der Art der Durchführung der erteilten Aufträge frei, wird jedoch die Projekterfordernisse angemessen berücksichtigen. Alexander Panknin untersteht keinerlei Weisungen des Auftraggebers; unberührt bleiben fachliche und projektbezogene Weisungen.
- Alexander Panknin wird bei der Erfüllung der beauftragten Leistungen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter, insbesondere Software, nur mit der entsprechenden Berechtigung verwenden.
- Alexander Panknin organisiert die gemäß Dienstleistungsvertrag geregelten Leistungen selbst und eigenverantwortlich und bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig.
- Alexander Panknin ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfüllungsgehilfe nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
§ 3 Vergütung
- Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Aufwand auf der Basis der geleisteten Arbeitstage. Es gilt die Abrechnung nach Aufwand vereinbart, wenn der Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich einen Festpreis vorsieht.
- Einer auf geleistete Arbeitstage bezogenen Vergütung liegen jeweils acht Arbeitsstunden ohne Pausen zugrunde. Bei der Berechnung der Vergütung auf der Basis von geleisteten Arbeitszeiten erfolgt die Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
- Alle Preise und Gebühren gelten in Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise und Gebühren ergeben sich aus dem gültigen Angebot bzw. den aktuellen Preisangaben auf der Website von Alexander Panknin.
§ 4 Fremd- und Nebenkosten
- Soweit dies im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann Alexander Panknin neben der Vergütung auch den Ersatz aller mit der Durchführung des Vertrages in Zusammenhang stehenden Nebenkosten verlangen. Zu den Nebenkosten zählen unter anderem Reisekosten wie Fahrt-, Flug- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten und sonstige Reisenebenkosten.
- Alexander Panknin obliegt grundsätzlich die Auswahl der Verkehrsmittel und des Übernachtungsortes, wobei Spesen mit den steuerlichen Höchstgrenzen zu ersetzen sind.
- Reisezeiten werden zu 50 %, an Wochenenden (d. h. Samstag & Sonntag) und Feiertagen zu 100 % als Arbeitszeiten berechnet.
- Dienstleistungen und Nebenkosten können getrennt voneinander in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Werden die vereinbarten Leistungen in Teilen erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.
- Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in allen Rechnungen gesondert ausgewiesen. Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom AG sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des AG gehen.
- Der AG kommt in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit begleicht. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen §§ 286, 288 BGB.
§ 6 Leistungsverzögerungen; höhere Gewalt
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen, die im Verantwortungsbereich des AG liegen, hat Alexander Panknin nicht zu vertreten und berechtigen Alexander Panknin, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die Alexander Panknin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
- Falls Alexander Panknin bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der AG nach Ablauf einer Alexander Panknin gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
- Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich des AG, kann Alexander Panknin auch die Vergütung seines Mehraufwandes verlangen.
§ 7 Leistungsänderungen
- Der AG ist berechtigt, Änderungen im Leistungsumfang (Change Requests) zu verlangen. Alexander Panknin wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar und zumutbar sind. Alexander Panknin wird ein Angebot über die veränderten Leistungen vorlegen. Der Change Request wird vom AG gesondert beauftragt.
- Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Kalendertage (zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit), an denen Alexander Panknin Änderungswünsche des AG prüft, Änderungsangebote erstellt oder Verhandlungen über Änderungen führt.
- Erfordert ein Änderungsantrag des AG eine umfangreiche Überprüfung, so kann der erforderliche Aufwand von Alexander Panknin berechnet werden.
- Solange Alexander Panknin und der AG keine Einigung über die Durchführung der Änderungen erzielen, setzt Alexander Panknin die Arbeit nach dem bestehenden Vertrag ohne die entsprechenden Änderungen fort.
§ 8 Stornierung durch den Kunden; Ausfallregelung
- Bei Stornierungen, die spätestens drei Kalenderwochen vor Beginn der Tätigkeit oder des Seminars/Workshops schriftlich bei Alexander Panknin eingehen, berechnet Alexander Panknin eine Stornogebühr in Höhe von 20 %.
- Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens einer Kalenderwoche vor Beginn der Tätigkeit oder des Seminars/Workshops schriftlich bei Alexander Panknin eingehen, fällt eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Gebühr an.
- Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme/nicht Stattfinden des Seminars/Workshops ist die volle Gebühr zu entrichten.
- Zusätzlich behält sich Alexander Panknin vor, eventuell anfallende Kosten für geplante Reisen zum Einsatzort (wenn Stornierung möglich, Stornokosten) in Rechnung zu stellen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des AG
- Der Dienstleistungsvertrag wird Mitwirkungspflichten des AG vorsehen. Der AG hat alle festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen.
- Der AG benennt Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig im Austausch mit Alexander Panknin stehen.
- Verzögerungen, die vom AG zu verantworten sind, gelten als Change Requests, die zu höheren Aufwänden führen können.
§ 10 Haftung
- Für Sach- und Rechtsmängel haftet Alexander Panknin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
- Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Alexander Panknin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Alexander Panknin haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet Alexander Panknin nicht.
- Die Haftungsbeschränkungen des § 10 Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ist die Haftung von Alexander Panknin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Für den Verlust kundeneigener Daten haftet Alexander Panknin nur, wenn die Daten vom AG ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
- Alexander Panknin ist für die vom AG bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist Alexander Panknin nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Alexander Panknin wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des AG resultieren, ist der AG verpflichtet, Alexander Panknin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Alexander Panknin die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 11 Nutzungsrechte
- Die Leistungsergebnisse sind geistiges Eigentum von Alexander Panknin. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Workshop-Materialien und Beratungsinhalte.
- Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
- Diese Leistungsergebnisse dürfen ohne Einwilligung von Alexander Panknin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
- Alexander Panknin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der jeweilige Zweck ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Nutzungsrecht übertragen. Dieses lässt eine anderweitige Verwendung durch Alexander Panknin zu.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem AG der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Alexander Panknin kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der AG in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
- Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Alexander Panknin. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so ist Alexander Panknin berechtigt, als Schadensersatz ein für die weitergehende Nutzung anfallendes marktübliches Entgelt zu verlangen.
§ 12 Sonstiges
- Der AG räumt Alexander Panknin das Recht ein, im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, den AG unter Verwendung seines Firmennamens und Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Der AG räumt Alexander Panknin hierfür das kostenfreie, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen von Alexander Panknin zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Namens des AG, Verwendung des Logos des AG zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien (inkl. auf Social-Media-Plattformen) zu verwenden. Der AG kann diese Einwilligung aus wichtigem Grund widerrufen, wobei hierbei berechtigte Interessen von Alexander Panknin berücksichtigt werden.
- Alexander Panknin ist berechtigt, die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Im Falle der Einschaltung eines Dritten gewährleistet Alexander Panknin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem AG. Der AG nimmt die erbrachten Leistungen des Dritten als Leistung von Alexander Panknin an. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG. Die Vertragspartner (AG und Alexander Panknin) verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.